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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Handel, Shirts & Design
§ 1 Geltung
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich bestickter Bekleidungs- und Zubehör-Handel (AGBs) sind Bestandteil aller mit Shirts & Design geschlossenen Verträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich.
Abweichungen von diesen Bedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch Shirts & Design. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
2. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung von beiden Seiten. E-Mail gilt als Schriftform.
3. Widersprechen Regelungen in mit Shirts & Design geschlossenen schriftlichen Verträgen einzelnen Regelungen dieser AGB, gehen die Regelungen des Vertrages vor. Die Geltung der AGBs im Übrigen bleibt hiervon unberührt.
4. Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese AGBs auch dann, wenn sie nicht in jedem Fall ausdrücklich und erneut in den Vertragsabschluss einbezogen werden. Shirts & Design kann Änderungen an den AGBs vornehmen. Widerspricht der Kunde nicht binnen 2 Wochen, fließen die Änderungen in laufende Verträge ein.
§ 2 Leistungspflichten
1. Der Umfang der Leistungen und Lieferungen von Shirts & Design ergibt sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertrag oder Angebot. Des Weiteren ergibt sich der Leistungsumfang aus sonstigen schriftlich niedergelegten Leistungsbeschreibungen oder Konzeptangeboten.
2. Shirts & Design kann Leistungen frei erweitern und Verbesserungen vornehmen und ist ferner berechtigt, Leistungen zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Änderungen für den Kunden bewirkt werden.
3. Soweit Shirts & Design kostenlose Dienste und Leistungen erbringt (Gefälligkeitsdienste), können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich hieraus nicht.
4. Shirts & Design ist berechtigt, vertragliche (Teil-) Leistungen an fachkundige Dritte auszulagern. Diese werden dann im Sinne eines Erfüllungsgehilfen tätig. Die Rechnungsstellung erfolgt weiterhin über Shirts & Design.
5. Individuell nach Kundenwunsch, Kundenvorlage und Auftrag bestickte Bekleidung sowie Zubehör jeglicher Art (Taschen, Teppiche etc.) sind vom Umtausch ausgeschlossen. Einzige Ausnahme sind begründete Mängel in der vereinbarten Qualität, die sich zweifelsfrei als solche erkennen und belegen lassen.
Die Lieferung erfolgt unter Vorbehalt. Shirts & Design ist berechtigt, dem Kunden einen verspäteten Liefertermin zu nennen. Dieser wird spätestens 2 Tage vor dem ursprünglichen Liefertermin mitgeteilt und überschreitet den Ursprünglichen Liefertermin nach Auftragserteilung von der Dauer her nicht.
6. Erkennt Shirts & Design, dass die Spezifikation oder Vorlage fehlerhaft, unvollständig, objektiv nicht ausführbar oder nicht eindeutig ist, so wird Shirts & Design dies dem Auftraggeber schnellstmöglich mitteilen. Der Auftraggeber wird für die Benachrichtigung und Anpassung der Spezifikation oder Vorlage innerhalb einer angemessenen Frist sorgen. Ein möglicherweise bereits feststehender Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
7. Für Änderungen oder Zusatzwünsche erstellt Shirts & Design auf Wunsch des Auftraggebers ein separates Angebot. Bis zur Klärung der Zusatzleistungen kann Shirts & Design die Fertigung unterbrechen. Bei Ablehnung des Angebots für Zusatzleistungen durch den Auftraggeber bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Liefertermin verändert sich entsprechend der Prüf- und Angebotszeit automatisch, falls Shirts & Design keinen neuen Liefertermin bekannt gibt.
8. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, wird jeweils ein neues Angebot erstellt.
9. Der Auftraggeber nimmt die Ware bei Lieferung ab und bestätigt damit auch ihre Mängelfreiheit.
10. Soweit von Auftraggeberseite nach der Abnahme der Ware Mängel gerügt werden, sind diese schriftlich festzuhalten und unverzüglich, also innerhalb von 48 Stunden zu melden. Nach diesem Zeitpunkt können keine Mängel schriftlich geltend gemacht werden.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Auftraggeber sichert Shirts & Design zu, dass das übergebene Material frei von Patenten, Marken-, Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich Shirts & Design von allen Ansprüchen frei.
2. Der Auftraggeber wird Shirts & Design die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.
3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen Shirts & Design zur Verfügung gestellten Logos, Mustern, Schriftzügen sowie Wort und Bildmarken alle erforderlichen Rechte hat. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich Shirts & Design von allen Ansprüchen frei.
4. Die vom Auftraggeber geforderten Leistungen dürfen nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen international anerkannte Regeln des Völkerrechts verstoßen. Shirts & Design ist berechtigt, die Erbringung solcher Leistungen zu verweigern und den Vertrag ggf. fristlos schriftlich zu kündigen. In diesen Fällen stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu. Shirts & Design behält den Anspruch auf Vergütung der bis dahin geleisteten Arbeit.
§ 4 Vertragsangebot, Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
1. Es gilt die zwischen den Vertragsparteien im Vertrag, im Angebot oder in schriftlichen Zusatzvereinbarungen festgelegte Vergütung. Diese muss von beiden Seiten schriftlich bestätigt sein.
2. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, können Zwischenrechnungen erstellt werden.
3. Shirts & Design kann Abschlagsrechnungen am Ende jeder Arbeitsphase stellen.
4. Sämtliche Preise in den Angeboten von Shirts & Design verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung, Zusatzkosten und Sonderauslagen ohne Abzug. Als Sonderauslagen gelten Porto-, Telefon-, Fax-, Kurier-, Datenträger-, Reise- und ähnliche Kosten. Als Zusatzkosten gelten Digitalisierungen, Ausdrucke, Kosten von Drittanbietern und ähnliches.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergütung der auf der Rechnung angegebenen Frist von maximal 14 Tagen zu bezahlen.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Shirts & Design berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7. Bei Zahlungsverzug ist Shirts & Design berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen auch aus anderen Verträgen zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung bleibt davon unberührt. Shirts & Design kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, sofern der Kunde mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils einer Rechnung mehr als zwei Monate in Verzug ist.
8. Der Auftraggeber hat Shirts & Design unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder er seine Zahlungen einstellt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die von Shirts & Design im Auftrag erstellten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Shirts & Design.
§ 7 Datensicherheit, Datenschutz
1. Der Auftraggeber wird hiermit gem. §33I des Bundesdatenschutzgesetzes, sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass Shirts & Design seine Firma und Anschrift (Identität) und alle weiteren zur Vertragserfüllung notwendigen Daten, wie z.B. Größenangaben zu Bekleidung usw., in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 8 Geheimhaltung, Vertraulichkeit
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist, gelten die an Shirts & Design unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung.
1. Gegenansprüche von Shirts & Design kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
2. Soweit ein Auftraggeber mit seinen Leistungsverpflichtungen in Verzug ist, kann Shirts & Design bis zur vollständigen Bezahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3. Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistung von Shirts & Design oder ihrer Lieferanten bzw. Unterauftragnehmer, insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber , Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Post AG, der Deutschen Telekom AG hat Shirts & Design nicht zu vertreten und berechtigt Shirts & Design ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4. Zeitweilige Störungen können sich auch aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von Shirts & Design oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen, etc.) ergeben. Soweit diese Störungen von Shirts & Design zu vertreten sind, wird Shirts & Design unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. Shirts & Design ist berechtigt, aus den genannten Gründen eine angemessene Verschiebung des Liefertermins festzulegen und dem Auftraggeber mitzuteilen.
§ 10 Haftung
1. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist jede Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt sowie im Übrigen auch jede Haftung ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere gilt der Ausschluss auch für entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden, Mangelfolgeschäden und mittelbare Mangelfolgeschäden. Als Einschränkung dazu ist im Verkehr zwischen Unternehmern auch bei grobem Verschulden die Haftung begrenzt. Das Gleiche gilt auch für Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter.
2. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr gemäß dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 11 Garantie
1. Shirts & Design bietet eine Garantie, dass die Ware bei material- sowie sachgerechter Verwendung im üblichen und anzunehmenden Rahmen bei ebenso sach- und materialgerechter Pflege für mindestens 6 Monate mängelfrei bleibt.
2. In Garatnie-Fällen hat Shirts & Design wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt dies zweimal nicht innerhalb angemessener Frist, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe der AGB von Shirts & Design die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
3. Garantie-Ansprüche sind Shirts & Design in der jeweils angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Shirts & Design kann ihre Nachbesserungshandlung vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen ist, der von beiden Seiten bestätigt wurde, und sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
§ 12 Schlussbestimmungen, Sonstiges
1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
2. Änderungen oder Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform.
3. Gerichtsstand ist Wangen im Allgäu, 88239
4. Es gilt Deutsches Recht
5., Stand und Start der Gültigkeit dieser AGB: 15.01.2024